Gesellschaft mit beschränkter Haftung., ist die beliebteste und bevorzugte Rechtsform für die Geschäftstätigkeit in Bulgarien. Der Hauptgrund dafür ist, dass die Partner nicht für die Verpflichtungen des Unternehmens mit ihrem persönlichen Eigentum verantwortlich sind.
Eine Einmann-Gesellschaft mit beschränkter Haftung - EOOD - ist eine Variation von OOD.
Der Unterschied zwischen den beiden besteht darin, dass bei EOOD ein alleiniger Eigentümer des Kapitals nur eine Person ist.
Vor der Registrierung eines EOOD müssen die folgenden Fragen berücksichtigt werden:
- Der Name des Unternehmens;
- Die Höhe des Kapitals;
- Hauptsitz und Anschrift;
- Eigentümer;
- Geschäftsführer;
- Gegenstand der Tätigkeit.
Zweck des Registrierungsverfahrens ist die Eintragung der zukünftigen Gesellschaft in das Handelsregister. Ab diesem Zeitpunkt entsteht sie als eigenständige Einheit und kann am Handel teilnehmen.
Die Registrierung des EOOD erfolgt in den Gebietseinheiten der Eintragungsagentur beim Justizministerium.
Die Dokumente können vor Ort in Papierform oder elektronisch von einem Anwalt mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden. Bei elektronischer Einreichung der Unterlagen beträgt die Anmeldegebühr die Hälfte.
- EOOD/Einmann-GmbH wird von einer Person gegründet.
- Der Manager der Gesellschaft kann der alleinige Eigentümer des Kapitals oder ein Dritter außerhalb der Gesellschaft sein.
- Das Minimalkapital für die Registrierung von EOOD beträgt 2 BGN, es ist jedoch vorzuziehen, einen realen Betrag zu investieren, um die ersten Ausgaben des Unternehmens zu decken. Der Betrag wird im Namen des Unternehmens auf ein Bankkonto eingezahlt, über das die Partner jederzeit verfügen können.
- Der Name des Unternehmens ist eine wichtige individuelle Marke des Händlers. Der Name sollte frei sein, nicht in die Irre führen und die öffentliche Ordnung und die guten Sitten nicht beeinträchtigen. In Bulgarien kann es nicht zwei Unternehmen mit demselben Namen geben.
- Der Sitz und die Geschäftsanschrift der Gesellschaft können Privatanschrift oder eine andere Postanschrift sein, bei der amtliche Unterlagen eingehen und unter der die Eintragung in das Handelsregister erfolgen kann.
- Tätigkeitsbereich – EOOD/Einmann-GmbH besitzt eine gemeinsame Rechtspersönlichkeit. Dies bedeutet, dass das Unternehmen alle Tätigkeiten ausüben kann, die nicht gesetzlich verboten sind, auch wenn dies nicht ausdrücklich in seinem Tätigkeitsbereich angegeben ist. In den Anmeldeunterlagen ist daher beispielsweise der Gegenstand der Tätigkeit angegeben.
Für die Registrierung von EOOD ist es erforderlich, den Antrag A4 auszufüllen und die entsprechenden Dokumente beizufügen:
- Gründungsakt
- Protokoll mit Beschlüssen
- Zustimmung zur Geschäftsführung und notariell beglaubigtes Exemplar-specimen
- Bankbeleg über die Kapitaleinzahlung,
- Erklärung nach Art. 142 des HG
- Erklärung nach Art. 141 Abs. 8 des HG
- Erklärung nach Art. 13 Abs. 4 des GHR
- Dokument zur Zahlung der Eintragungsgebühr
- Vollmacht des Anwalts - wenn die Unterlagen von einem Anwalt eingereicht werden.
Der Registrierungsbeamter nimmt die Eintragung bis zum Ende des nächsten Geschäftstages nach Eingang der Unterlagen vor, sofern keine Unregelmäßigkeiten vorliegen. Sie erteilt dann die Anweisung oder die begründete Ablehnung.
Das Handelsregister ist öffentlich. Jeder kann auf der Website des Handelsregisters nachlesen, ob ein Händler gelistet ist. Die Auskunft kann nach dem Namen des Händlers gemacht werden.
Verpflichtungen nach der Registrierung von EOOD/Einmann-GmbH:
- Innerhalb von 7 Tagen nach der Eintragung ist der Eigentümer verpflichtet, der Nationalen Steuerbehörde eine Erklärung über die Aufnahme der Geschäftstätigkeit als Selbstversicherte vorzulegen und das Versicherungseinkommen zu bestimmen, auf das die Versicherungsbeiträge zu zahlen sind.
- Das Unternehmen sollte ein unabhängiges Rechnungswesen führen.
- Kundenrechnungen für die angebotenen Waren oder Dienstleistungen ausstellen und Kassenbelege für Barzahlungen ausstellen
- Ein Kassenapparat zu registrieren
- Auf Wunsch kann er ein Firmensiegel und eine elektronische Signatur erhalten
- Sich gemäß Mehrwertsteuer zu registrieren - optional. Die freiwillige Umsatzsteuerregistrierung kann zusammen mit der Unternehmensregistrierung erfolgen, was viel einfacher und schneller ist.
Die bulgarische Gesetzgebung erlaubt die Registrierung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung - OOD - auch durch ausländische Personen, wobei die Anforderungen und das Verfahren für die dieselben sind wie für die inländischen.
Bulgarien ist ein Land, das viele Wettbewerbsvorteile für die Gründung eines Unternehmens bietet. Das Land ist wegen der festgestellten Steuern, die zu den niedrigsten in Europa gehören, äußerst attraktiv. Gewinne werden laut dem korporativen Steuergesetz mit 10% Körperschaftsteuer besteuert. Die Mehrwertsteuer beträgt 20%.